Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB’S
1. Vertragspartner, Minderjährige, Änderungsmöglichkeit
1.1 Vertragspartner ist S&L Fitness, vertreten durch Sebastian Rinschede,
Wasserstraße 5 57439 Attendorn
(im folgenden Studio).
1.2 Der Begriff "Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher,
Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen),
die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio abgeschlossen hat, unabhängig
ihres Geschlechts.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge
zwischen dem Studio und dem Mitglied über die
Teilnahmen an den Kursen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist das Training nur gestattet,
wenn zuvor zwei Probetrainings absolviert
wurden und durch das Studio die Freigabe erteilt wurde. Dem Studio steht es bei Minderjährigen frei festzulegen, ob ein
Erziehungsberechtigter bzw. eine von den Erziehungsberechtigten
bevollmächtigte Person beim Training des Minderjährigen
im Studio anwesend sein muss. In diesem Fall ist ein Training ohne
Erziehungsberechtigten bzw. bevollmächtigte Person nicht
möglich und das Studiopersonal ist berechtigt, das Training zu unterbinden, ohne dass dem Mitglied daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung
des 18. Lebensjahres ist die Studionutzung alleine, aber nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Das minderjährige Mitglied schließt mit dem Studio einen zunächst schwebend unwirksamen Vertrag, der durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten genehmigt und sodann wirksam wird. Sind die Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss anwesend, so wird der Vertrag sofort wirksam. Die Einwilligung ist auch in diesem Fall durch die Unterschrift zu bestätigen.
1.5 Das Studio ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn das Studio dem Mitglied die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen danach in Textform widersprochen hat. Das Studio verpflichtet sich, das Mitglied mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch besonderen, hervorgehobenen Hinweis auf die Genehmigungswirkung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hinzuweisen.
2. Nutzung des Studios, Studioregeln
2.1 Das Mitglied ist berechtigt das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
2.2 Der Gerätepark kann vom Mitglied im vertraglich vereinbarten Umfang während der Öffnungszeiten genutzt werden. Bei der Tarifvariante mit erweiterten Öffnungszeiten wird darauf hingewiesen, dass nicht zu jeder Zeit ein Mitarbeiter des Studios persönlich vor Ort ist.
2.3 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder
Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
2.4 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten FitnessAnlage untersagt. Die Getränkeanlage darf nur mit der vom Studio gestellten Flasche benutzt werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
2.5 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.
2.6 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.
2.7 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.8 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie die ausgehändigte Mitgliedskarte sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass seine eigene Zugangskarte benutzen. Bei Verlust des Mitgliedsarmbands oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen
€ 10,00. Ohne Mitgliedsarmband darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich dem Studio zu melden. Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für jeden durch die unzulässige Weitergabe der Zugangsdaten oder des
Zugangscodes entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Mitgliedsarmband des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.
2.9 Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
2.10 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
3. Vertragsabschluss, Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise
3.1 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Dazu nutzt das Mitglied ein Formular auf der Website des Studios oder füllt vor Ort im Studio einen digitalen Mitgliedsvertrag aus.
Beim Online-Vertragsabschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Das Studio speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der AGB in der Bestätigung per E-Mail zu. Vor Ort gilt der Vertrag mit digitaler Unterzeichnung des Vertrags als wirksam abgeschlossen. Das Mitglied kann vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzinformationen einsehen.
3.2 Beim Online-Vertragsschluss gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach besteht das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei Vertragsschluss sowie im Anschluss an diese AGB. Es sei denn, dass Mitglied hat ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
3.3 Das Studio bietet neben Bargeldzahlung auch einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen an. Die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Personal Training, Kaffee etc.) werden zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
3.4 Der Beitrag wird jede Woche Montags von dem angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen. Das SEPA- Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Das Mitglied hat dem Studio hierfür ein schriftliches SEPALastschriftmandat zu erteilen. Kommt es zu Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten. Befindet sich das Mitglied mit insgesamt mindestens zwei Beitragszahlungen in Verzug, so wird der gesamte Beitrag bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch Fitnesstraining an allen Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und ist erstmals von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar.
4.2 Nach Ablauf der Erstlaufzeit erfolgt ein Tarifwechsel in eine einmonatige Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Es sei denn, das Mitglied schließt im Anschluss an die Erstlaufzeit einen neuen 12 bzw. 24 Monatsvertrag ab. In diesem Fall kann das Mitglied die aktuellen Beitragskonditionen beanspruchen.
4.3 Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Studios zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.4 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).
5. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
5.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend eine Einweisung in Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.
5.2 Es ist nicht zu jeder Zeit ein Mitarbeiter des Studios persönlich vor Ort. Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, überwacht das Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht.
5.3 Das Studio verfügt über ein Notfalltelefon mit dem jederzeit ein Mitarbeiter bzw. die Polizei oder ein Krankenwagen alarmiert werden kann. Das Notfalltelefon darf nur benutzt werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Allgemeine Hinweise an das Studiopersonal sind mündlich oder per E-Mail mitzuteilen.
5.4 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
5.5 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
6.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
6.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
6.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
6.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
7. Datenschutz Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
8.2 Nebenabreden zur Mitgliedschaftsvereinbarung oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.
8.3 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio oder auch an die Europäische Plattform zur OnlineStreitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.